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BGV A3 / DGUV V3 / VDE 0701-0702
Fehlerstrom-Schutzschalter / FI-Schutzschalter / RCD = Residual Current Device
Wann haben Sie das letzte mal in Ihrem Verteilerschrank den Prüftaster am FI-Schutzschalter betätigt ?
Haben Sie gesehen, dass sich auf dem FI-Schutzschalter ein Test- / Prüftaster befindet ?
Dieser Taster sollte unbedingt halbjährlich betätigt werden und dabei auslösen.
Nur so kann geprüft werden, ob der FI-Schutzschalter im "Ernstfall" auch wirklich auslösen würde.
Der Auslösemechanismus könnte verklebt sein oder aus anderen Gründen eine Auslösung verhindern.
Wenn der Prüftaster gedrückt wird, muß der FI-Schutzschalter auslösen und den gesamten Strom ausschalten.
Löst er nicht aus, muß er sofort ausgewechselt werden, denn es ist ein SCHUTZ-Schalter, der uns Menschen schützt.
Bevor Sie jetzt zur Tat bzw. Prüfung schreiten ....
.... beachten Sie, dass der FI-Schutzschalter bei dieser Prüfung evtl. den gesamten Strom abschaltet; es wird dunkel.
Schalten Sie Ihren PC und andere wichtige Elektrogeräte vorher aus.
Denken Sie auch an Melde- und Alarmanlagen, Zeiterfassungssysteme, Heizung, etc.
Uhren und Wecker, die keine Batterie haben, müssen nach dieser Aktion neu gestellt werden.
Vielleicht müssen Sie auch Ihren Fernseher oder Videorekorder neu programmieren.

FI 4-polig

FI 2-polig

FI Schaltplan
Was bedeutet FI ?
FI bedeutet Fehler-Strom; F steht dabei für Fehler und I für Strom.
Wie schützt ein FI-Schutzschalter eigentlich ?
Im FI-Schutzschalter befindet sich ein Summen-Strom-Wandler. Er erfasst alle Ströme, die über die Phasen zu den Elektrogeräten hin fließen und alle Ströme, die über den Null-Leiter wieder zurück kommen. Sind die Ströme in beiden Richtungen gleich groß, ist mit den Elektrogeräten alles in Ordnung.
Hat jedoch ein Elektrogerät einen Übergangswiderstand oder eine Verbindung von einer Phase zum Gehäuse, weil z.B. die Isolierung der Zuleitung defekt ist oder bei einem Elektromotor eine "blanke" Wicklung das Gehäuse berührt, fließt ein Teil des Stromes über das Gehäuse und den (hoffentlich) angeschlossenen Schutzleiter an dem Summen-Strom-Wandler vorbei.
Über den Null-Leiter fließt somit nicht mehr der gesamte Strom zurück; im Summen-Strom-Wandler entsteht eine Differenz. Es wird ein Fehler-Strom festgestellt, der sofort zur Abschaltung führt.
Bei Betätigung des Prüftasters wird ein Fehler-Strom simmuliert, indem über einen Widerstand etwas Strom am Summen-Strom-Wandler vorbei geleitet wird.
Ein FI-Schutzschalter mit dem Aufdruck 40 - 0,03 ist für eine maximale Schaltleistung von 40 Ampere und einen Fehlerstrom von 0,03 Ampere (30 Milli-Ampere) ausgelegt.
Den FI-Schutzschalter bitte nicht mit dem Sicherungs-Automaten / LSS = Leitungs-Schutz-Schalter verwechseln.
Der LSS ist nicht zum Schutz von Personen, sondern für die Leitungen, die sich bei zu hohem Stromfluß erwärmen und einen Brand auslösen könnten, da die Wärme z.B. in der Wand ja nicht abgeführt werden kann.
Was ist VBG 4, BGV A2, BGV A3, DGUV A3 oder VDE 0701-0702 ?
BGV A3 = BerufsGenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
DGUV V3 = Deutsche Gesetzliche Unfall-Versicherung Vorschrift 3
Seit dem 1.4.1979 ist die Wiederholungsprüfung aller Elektrogeräte in jedem Betrieb nach BGV A3, seit 1.5.2014 DGUV V3, Pflicht und bei Nichteinhaltung mit Bußgeld bis 10.000 Euro belegt!
Im Schadenfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und Geräte nach VDE dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen, ansonsten schließen die Berufsgenossenschaften eine Haftung aus, wenn Personen durch ein ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.
 
Wurde bereits eine berufsgenossenschaftliche Prüfung bei Ihnen durchgeführt ?
Haben Sie Mitarbeiter, die mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in Berührung kommen ?
Auch PC's, Kopierer, Tischlampen und sogar Verlängerungskabel sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
Zur sicheren Benutzung von elektrischen Geräten und Anlagen sind in der Unfallverhütungsvorschrift VBG-4, BGV A2, seit 01.01.2005 BGV A3, seit 1.5.2014 DGUV V3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" regelmäßige Prüfungen der ortsveränderlichen und ortsfesten Geräte und Anlagen festgelegt.
§ 5   Prüfungen
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden:
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
2. in bestimmten Zeitabständen.
    Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
    (2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
    (3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
    (4) Die Prüfung von der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind. .......
iTü
Gemäß BGV A3 bzw. DGUV V3 sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes wiederholt durch eine sogenannte ElektroFachKraft zu überprüfen.
Der Begriff „Elektrofachkraft" (EFK) ist im Normenwerk definiert und in den beiden folgenden Normen wortgleich zu finden:
• DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100)
• DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10)
 
Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Eine EFK entspricht i.d.R. einer Ausbildung als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister oder Elektrogeselle.
 
Die Prüfungen werden gemäß den entsprechenden VDE-Normen mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten durchgeführt. Die Ergebnisse der Überprüfung sind zu dokumentieren. .......

Benning ST760+

Benning MA4

Gossen Metrawatt Profitest MTech+
Prüfung nach Instandsetzung oder Änderung elektrischer Geräte (VDE 0701)
Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte (VDE 0702)
5.1* Prüfumfang: *) angegebene Ziffern beziehen sich auf VDE 0701-0702:2008-06 (SK I)
Schutzklasse I
(SK II)
Schutzklasse II
(SK III)
Schutzklasse III
5.2 Sichtprüfung
auf erkennbare Mängel und Eignung für den Einsatzbereich:
Anschlussleitungen, Steckverbindungen, Gehäuse, Zugentlastung, Biegeschutz, Knickschutz, ....
Φ Φ Φ
5.3 Prüfung Schutzleiter
Durchgang zwischen Schutzkontakt des Netzsteckers und berührbaren leitfähigen Teilen des Gerätes, bzw. der Gerätesteckvorrichtung.
Leitungen mit Bemessungsstrom ≤ 16 A
bis 5 m Leitung: ≤ 0,3 Ω
je weitere 7,5 m Leitung zusätzlich: 0,1 Ω
maximaler Widerstand: 1,0 Ω
Für Leitungen mit höheren Bemessungsströmen gilt der berechnete ohmsche Widerstandswert
--- ---
5.4 Messung Isolationswiderstand ³ Allgemein: ≥ 1,0 MΩ
für den Nachweis sicherer Trennung: ≥ 2,0 MΩ
bei Geräten mit Heizelementen: ≥ 0,3 MΩ
mit Heizelementen > 3,5 kW ¹ : ≥ 0,3 MΩ
≥ 2 MΩ ≥ 0,25 MΩ
5.5 Messung Schutzleiterstrom ² ³ ≤ 3,5 mA ⁴
an leitfähigen Teilen mit SL-Verbindung: 1 mA/kW
bis maximal: 10 mA
bei Geräten mit Heizelementen einer Gesamtleistung über 3,5 kW
--- ---
5.6 Messung Berührungsstrom ³ ≤ 0,5 mA
an leitfähigen Bauteilen ohne Schutzleiterverbindung
≤ 0,5 mA
an leitfähigen Bauteilen
---
5.7 Nachweis der sicheren Trennung
(SELV, PELV)
³
Nachweis der Bemessungsspannung:
(Übereinstimmung mit den Vorgaben (SELV/PELV)

• Messung der Ausgangsspannung (z. B. an Ladegeräten, Netzteilen):
  max. 25 V AC bzw. 60 V DC für berührbare aktive Teile
• Messung des Isolationswiderstandes (Primär / Sekundär)
• Messung des Isolationswiderstandes
(zw. berührbaren leitfähigen Teilen und aktiven Teilen des SELV/ PELV Stromkreises)
5.8/ 5.10 Funktionsprüfung Funktion von Schutzeinrichtungen und Funktionsprobe.

Ergänzende Hinweise zur Tabelle nach VDE 0701-0702:
¹ Wird bei Geräten der Schutzklasse I mit Heizelementen > 3,5 kW Gesamtleistung der erforderliche Isolationswiderstand nicht erreicht, gilt das Gerät dennoch als einwandfrei, wenn der Schutzleiterstrom die Grenzwerte von 5.5 nicht überschreitet.
² Werden bei den genannten Isolationswiderstandsmessungen bei SK I oder SK II
  • nicht alle Teile vollständig erfasst (z.B. wenn Relais, Halbleiterbauteile eine Durchleitung verhindern) oder
  • wurde sie bei Geräten mit Heizelementen > 3,5 kW mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen,
    darf das Ersatz-Ableitstrommessverfahren nicht angewendet werden!
    Es muss die direkte Messung oder das Differenzstrommessverfahren angewendet werden.
³ Zusätzliche Prüfungen für Geräte mit einer sekundären Ausgangsspannung, z.B. Trenntransformatoren, Ladegeräte, Wandler, Netzteile:
  1. Isolationswiderstandsmessung zwischen der Sekundärseite und der Primärseite.
  2. Isolationswiderstandsmessung zwischen der Sekundärseite und dem Körper des Arbeitsmittels
  3. Berührungsstrommessungen der sekundären Spannungsausgänge (außer SK III)
  4. Messen der Leerlauf-/Ausgangsspannung.
⁴ Beim Überschreiten des Grenzwertes (Schutzleiterstrom) ist festzustellen, ob durch Produktnormen, bzw. Herstellerangaben andere Grenzwerte gelten.
 
Nach bestandener Isolationsprüfung müssen zusätzlich folgende Prüfungen durchgeführt werden:
- für Geräte der Schutzklasse I eine Schutzleiterstrommessung oder eine Ersatzableitstrommessung,
- für Geräte der Schutzklasse II eine Berührungsstrommessung oder eine Ersatzableitstrommessung,
- für Geräte der Schutzklasse I mit berührbaren leitfähigen Teilen (welche nicht an den Schutzleiter angeschlossen sind) eine Berührungsstrommessung oder eine Ersatzableitstrommessung.
 
Falls die Isolationsmessung technisch nicht möglich ist, oder wenn bei Geräten mit Heizelementen der erforderliche Isolationswert nicht erreicht wurde, müssen ersatzweise folgende Prüfungen durchgeführt werden:
- für Geräte der Schutzklasse I eine Schutzleiterstrommessung (nach dem direkten oder Differenzstromverfahren),
- für Geräte der Schutzklasse II eine Berührungsstrommessung (direktes oder Differenzstromverfahren),
- für Geräte der Schutzklasse I mit berührbaren leitfähigen Teilen (welche nicht an den Schutzleiter angeschlossen sind) eine Berührungsstrommessung nach dem direkten oder Differenzstromverfahren.
 
Bei Geräten der Informationstechnik und anderen elektronischen Geräten bei denen die Isolationsmessung nicht durchgeführt werden soll, da Bedenken gegen die Isolationsmessung bestehen, muss ersatzweise eine Schutzleiterstrom- oder Berührungsstrommessung (nach dem direkten oder Differenzstromverfahren) durchgeführt werden.